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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Bamberg: Wechsel von Fahrlässigkeit zu Vorsatz muss angekündigt werden

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In einem vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall wurde dem Betroffenen vorgeworfen, ein Kind fahrlässig ohne jegliche Sicherung transportiert zu haben. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und nahm dabei vorsätzliche Begehung der ihm vorgeworfenen Tat an. Das Oberlandesgericht Bamberg hob das Urteil auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auf: Das Amtsgericht hätte in der Verhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilen müssen, dass auch eine Verurteilung wegen Vorsatzes in Betracht komme, damit der Betroffene seine Verteidigung darauf einstellen kann.

OLG Bamberg - Beschluss vom 19.06.2018

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